Termingeschäfte-Verlustverrechnung
Frühere Sonderregel (2021–2024), rückwirkend abgeschafft: max. 20.000 € Termingeschäftsverluste pro Jahr verrechenbar.
Von 2021 bis 2024 galt in Deutschland: Verluste aus Termingeschäften (CFDs, Forex, Optionen, Futures) waren nur bis 20.000 € pro Jahr mit anderen Termingeschäftsgewinnen verrechenbar — der Rest wurde vorgetragen, aber wieder mit der Grenze.
Nach ernsten verfassungsrechtlichen Zweifeln des BFH hat der Gesetzgeber die Beschränkung mit dem Jahressteuergesetz 2024 ersatzlos gestrichen — rückwirkend für alle offenen Fälle. Termingeschäftsverluste sind wieder unbeschränkt mit anderen Kapitalerträgen verrechenbar; offene Altjahre (2021–2023) lohnen die Prüfung mit dem Steuerberater.
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