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Kapitalertragsteuer

Quellensteuer auf Kapitalerträge in Deutschland — Synonym zur Abgeltungsteuer.

Die Kapitalertragsteuer ist die direkt an der Quelle (Bank/Broker) einbehaltene Steuer auf Kapitalerträge. Seit 2009 ist sie Teil der Abgeltungsteuer von pauschal 25 % zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer.

Wichtig in der Praxis: deutsche Banken führen sie automatisch ab; Auslandsbroker tun das nicht, hier muss man Erträge selbst in der Anlage KAP angeben. Quellensteuer-Anrechnung (z. B. auf US-Dividenden) reduziert die effektive Steuerlast.

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