Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge, die zwischen Marcel Gautsche, Rotweg 43, 70437 Stuttgart (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“) über die Erbringung von Beratungs-, Entwicklungs- und Schulungsleistungen geschlossen werden.
(2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt.
(3) Die Leistungen richten sich an Verbraucher im Sinne von § 13 BGB und an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Regelungen, die nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer gelten, sind als solche gekennzeichnet.
(4) Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein verbindliches Angebot; Anfragen über das Kontaktformular oder per E-Mail sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein individuelles Angebot des Auftragnehmers annimmt, das dieser in der Regel nach einem Erstgespräch per E-Mail übermittelt. Ein Vertragsschluss über einen Online-Shop oder eine Bestellfunktion der Website findet nicht statt.
§ 2 Leistungsumfang
(1) Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Leistungen:
- Konzeption, Entwicklung und Implementierung automatisierter Handelssysteme nach Vorgaben des Kunden (z. B. Expert Advisors für MetaTrader 5, Python-Bots für Interactive Brokers, FIX-Anbindungen für ICM)
- Backtesting, Walk-Forward-Analyse und Optimierung von Handelsstrategien
- Beratung und Implementierung im Bereich Künstliche Intelligenz (KI-Audits, Prozess-Automatisierung, Sparring)
- Schulungen, Workshops und Coaching zu KI- und Trading-Themen, vor Ort oder online
(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Vertrag bzw. Angebot. Änderungen und Ergänzungen sollen zur Beweissicherung in Textform (z. B. per E-Mail) festgehalten werden.
(3) Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen sorgfältig nach den anerkannten Regeln der Technik und dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung anerkannten Stand. Ob eine Leistung als Dienstleistung oder als Werk geschuldet ist, ergibt sich aus dem Angebot und den gesetzlichen Vorschriften. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere eine bestimmte Rendite oder ein Gewinn aus dem Handel mit Finanzinstrumenten, wird ausdrücklich nicht geschuldet.
(4) Der Auftragnehmer kann mit Zustimmung des Kunden (Textform genügt) qualifizierte Partner als Unterauftragnehmer einsetzen. Seine Verantwortung für die vertragsgemäße Leistung bleibt unberührt; für personenbezogene Daten gilt § 13.
§ 3 Keine Finanzdienstleistungen
(1) Der Auftragnehmer erbringt keine Anlageberatung, keine Anlagevermittlung, keine Finanzportfolioverwaltung und keine Abschlussvermittlung im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) bzw. des Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG).
(2) Sämtliche Leistungen sind ausschließlich technischer und beratender Natur. Konkrete Handelsentscheidungen, Kauf- und Verkaufsorders sowie die Konfiguration und Aktivierung automatisierter Systeme im Live-Betrieb erfolgen stets durch den Kunden selbst und in dessen alleiniger Verantwortung.
(3) Backtest-Ergebnisse, Simulationen und historische Auswertungen lassen keinen Rückschluss auf zukünftige Wertentwicklungen zu. Der Handel mit Finanzinstrumenten ist mit erheblichen Risiken verbunden, einschließlich des Totalverlusts des eingesetzten Kapitals.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde wirkt an der Vertragserfüllung in zumutbarem Umfang mit. Er stellt insbesondere alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge (z. B. zu Demo- und Testkonten, VPS, Servern, APIs) und Unterlagen rechtzeitig und in geeigneter Form bereit. Die Verbindung mit Live-Handelskonten und die Aktivierung im Live-Betrieb nimmt der Kunde selbst vor (§ 3 Abs. 2); der Auftragnehmer handelt nicht auf Konten des Kunden.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Software in einer Testumgebung zu prüfen, bevor sie im Live-Betrieb mit echtem Kapital eingesetzt wird.
(3) Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund einer Verletzung von Mitwirkungspflichten des Kunden, gelten vereinbarte Termine als entsprechend verschoben.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. Vertrag und ist je nach Vereinbarung als Festpreis, Stundensatz oder Pauschale ausgewiesen.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Bei laufenden Beratungs- bzw. Wartungsverträgen wird, sofern nicht anders vereinbart, monatlich im Voraus abgerechnet.
(4) Gegenüber Unternehmern verstehen sich alle Preise, sofern nicht anders ausgewiesen, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern sind die angegebenen Preise Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 6 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht von vierzehn Tagen zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die der Auftragnehmer zusammen mit dem Muster-Widerrufsformular auch mit dem Angebot in Textform übermittelt.
(2) Dienstleistungen (z. B. Beratung, Workshops, Coaching, Betreuung): Mit der Leistung beginnt der Auftragnehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist nur, wenn der Verbraucher dies ausdrücklich verlangt, bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail). Widerruft der Verbraucher danach, schuldet er nach Maßgabe von § 357a Abs. 2 BGB Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen. Das Widerrufsrecht erlischt nach Maßgabe von § 356 Abs. 5 Nr. 2 BGB mit der vollständigen Erbringung der Dienstleistung, wenn der Verbraucher vor Beginn ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Auftragnehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag diese Zustimmung auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt hat und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung erlischt.
(3) Bereitstellung digitaler Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden (z. B. individuell entwickelter Quellcode, Expert Advisors, Bots, Skripte): Das Widerrufsrecht erlischt nach Maßgabe von § 356 Abs. 6 Nr. 2 BGB, wenn der Auftragnehmer mit der Vertragserfüllung begonnen hat, der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Auftragnehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Vertragserfüllung beginnt, der Verbraucher seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass durch seine Zustimmung mit Beginn der Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht erlischt, und der Auftragnehmer ihm eine Bestätigung nach § 312f BGB zur Verfügung gestellt hat. Widerruft der Verbraucher vorher, schuldet er für digitale Inhalte keinen Wertersatz (§ 357a Abs. 3 BGB).
(4) Regelungen zur Verschiebung oder Absage von Terminen (§ 11) schränken das gesetzliche Widerrufsrecht von Verbrauchern nicht ein.
(5) Unternehmern steht kein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
§ 7 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält an im Rahmen des Auftrags individuell erstellten Werken (Quellcode, Skripte, Konzepte, Dokumentationen) ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die eigene betriebliche bzw. private Nutzung. Die Weitergabe der dem Kunden dauerhaft überlassenen Programmkopie im Ganzen an einen Dritten ist zulässig, wenn der Kunde die eigene Nutzung aufgibt und eigene Kopien unbrauchbar macht (§ 69c Nr. 3 Satz 2 UrhG). Im Übrigen bedürfen die Weitergabe an Dritte und eine kommerzielle Verbreitung der Zustimmung des Auftragnehmers in Textform. Ein ausschließliches Nutzungsrecht kann im Angebot vereinbart werden.
(2) Der Auftragnehmer behält sich vor, allgemeine Methoden, Konzepte, Bibliotheken und Frameworks, die er für die Erbringung der Leistung entwickelt hat, auch in anderen Projekten zu nutzen.
(3) Für Schulungsunterlagen gilt § 11 Abs. 7.
§ 8 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Auftragnehmer der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers für leicht fahrlässige Verletzungen nicht wesentlicher Vertragspflichten ausgeschlossen. Für Verluste aus Handelsaktivitäten des Kunden (insbesondere Trading-Verluste, entgangene Gewinne und Slippage-Schäden) haftet der Auftragnehmer nur nach Maßgabe der Absätze 1, 2 und 4. Für Ausfälle, Verzögerungen oder Fehlfunktionen von Brokern, Plattformen, VPS-Anbietern, Internet-Verbindungen oder sonstigen Dritten, die nicht Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers sind, haftet der Auftragnehmer nicht, es sei denn, ihn trifft insoweit ein eigenes Verschulden nach Maßgabe der Absätze 1 und 2. Gegenüber Unternehmern gilt bei leicht fahrlässig verursachten Datenverlusten: Der Auftragnehmer haftet nur für den Schaden, der auch bei einer dem Risiko angemessenen Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre. Die Absätze 1 und 4 bleiben unberührt.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, für die der Auftragnehmer nach dem Produkthaftungsgesetz oder im Rahmen einer übernommenen Garantie haftet.
(5) Die gesetzlichen Rechte bei Mängeln (Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung), gegenüber Verbrauchern insbesondere die Rechte bei digitalen Produkten nach §§ 327 ff. BGB, bleiben unberührt; für Ansprüche auf Schadensersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen gelten auch insoweit die Absätze 1 bis 4.
§ 9 Vertraulichkeit
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.
(2) Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Regel bekannt werden, die der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren oder die aufgrund gesetzlicher Pflichten oder behördlicher bzw. gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen. Personen, die der Auftragnehmer zur Vertragserfüllung einsetzt und die ihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet sind, sowie zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater sind keine Dritten im Sinne dieser Regel.
§ 10 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Projektverträge enden mit Abnahme bzw. vollständiger Leistungserbringung.
(2) Laufende Beratungs- bzw. Wartungsverträge können von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sowie sonstige gesetzliche Kündigungsrechte, insbesondere das Recht des Kunden zur fristlosen Kündigung nach § 627 BGB, bleiben unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 11 Schulungen, Workshops und Coaching
(1) Termin, Ort (beim Kunden, in Stuttgart und Region, bundesweit oder online), Dauer, Inhalte, Zahl der Teilnehmenden und Vergütung ergeben sich aus dem Angebot. Reise-, Raum- oder sonstige Nebenkosten trägt der Kunde nur, soweit sie im Angebot vereinbart sind.
(2) Verschiebung oder Absage durch den Kunden: Die Einzelheiten werden im Angebot vereinbart. Fehlt eine solche Vereinbarung, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(3) Ergänzend gilt gegenüber Unternehmern, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist: Wünscht der Kunde eine Verschiebung, bemühen sich die Parteien um einen Ersatztermin. Nachgewiesene Auslagen des Auftragnehmers, die durch die Verschiebung oder Absage nutzlos werden (z. B. nicht erstattungsfähige Reise- oder Raumkosten), trägt der Kunde.
(4) Kann ein Termin wegen Krankheit des Auftragnehmers oder wegen höherer Gewalt (z. B. Unwetter, behördliche Anordnungen) nicht stattfinden, informiert der Auftragnehmer den Kunden unverzüglich und bietet einen Ersatztermin an. Nimmt der Kunde den Ersatztermin nicht an, erstattet der Auftragnehmer die für diesen Termin bereits gezahlte Vergütung unverzüglich. Sind im Angebot eine Mindestzahl an Teilnehmenden und eine Absagefrist vereinbart und wird die Mindestzahl nicht erreicht, kann der Auftragnehmer den Termin bis zu dieser Frist absagen; er informiert den Kunden unverzüglich und erstattet bereits gezahlte Vergütung unverzüglich, sofern der Kunde keinen angebotenen Ersatztermin annimmt. Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 8.
(5) Der Kunde kann angemeldete Teilnehmende bis zum Beginn ohne Mehrkosten durch andere Personen ersetzen; er teilt dies vorab mit (Textform genügt). Eine höhere als die vereinbarte Zahl an Teilnehmenden bedarf der Absprache.
(6) Bei Online-Schulungen sorgt der Kunde dafür, dass die Teilnehmenden über die technischen Voraussetzungen verfügen (Endgerät, Internetverbindung, Zugang zum vereinbarten Videokonferenzdienst). Bild- und Tonaufzeichnungen einer Schulung sind nur mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers und aller Teilnehmenden zulässig.
(7) Schulungsunterlagen (z. B. Präsentationen, Übungen, Vorlagen und Prompt-Sammlungen) sind urheberrechtlich geschützt. Der Kunde und die Teilnehmenden erhalten daran ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für interne Zwecke des Kunden, bei Verbrauchern für private Zwecke. Veröffentlichung, Weitergabe außerhalb des Unternehmens des Kunden oder Nutzung für eigene Schulungsangebote bedürfen der Zustimmung des Auftragnehmers in Textform.
(8) Auf Wunsch erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebestätigung mit Inhalten und Umfang der Schulung. Sie bestätigt die Teilnahme, ist kein Zertifikat einer akkreditierten Stelle und ersetzt keine rechtliche Prüfung, ob der Kunde seine Pflichten erfüllt, etwa zur KI-Kompetenz nach Art. 4 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689. Schulungsinhalte zu rechtlichen Themen sind keine Rechtsberatung.
§ 12 Einsatz von KI und KI-Ergebnisse
(1) Der Auftragnehmer kann bei der Leistungserbringung KI-Werkzeuge einsetzen, etwa für Recherche, Textentwürfe oder Programmcode. Seine Verantwortung für die vertragsgemäße Leistung bleibt davon unberührt.
(2) Personenbezogene Daten und vertrauliche Informationen des Kunden gibt der Auftragnehmer nur nach vorheriger Absprache mit dem Kunden in KI-Dienste Dritter ein. Für personenbezogene Daten gilt zusätzlich § 13.
(3) Von KI-Systemen erzeugte Ergebnisse, auch solche aus vom Auftragnehmer entwickelten Automatisierungen, Assistenten oder Bots im laufenden Betrieb, können fehlerhaft, unvollständig oder veraltet sein. Der Kunde prüft solche Ergebnisse vor ihrer Verwendung, insbesondere bevor er sie veröffentlicht, gegenüber Dritten verwendet oder rechtliche, finanzielle oder Handelsentscheidungen darauf stützt. Die Haftung des Auftragnehmers richtet sich nach § 8.
§ 13 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Wie der Auftragnehmer als Verantwortlicher personenbezogene Daten verarbeitet, beschreibt die Datenschutzerklärung.
(2) Verarbeitet der Auftragnehmer im Rahmen eines Auftrags personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden (Art. 28 DSGVO), etwa bei KI-Automatisierungen mit Kundendaten, beim Betrieb solcher Abläufe oder bei Support und Fernwartung mit möglichem Zugriff auf personenbezogene Daten, schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV). Sie wird schriftlich oder in einem elektronischen Format geschlossen (Art. 28 Abs. 9 DSGVO), z. B. per E-Mail in Textform. Grundlage ist das Muster unter Auftragsverarbeitung (AVV). In Fragen der Auftragsverarbeitung geht die AVV diesen AGB vor.
(3) Bis zum Abschluss der AVV stellt der Kunde keine personenbezogenen Echtdaten bereit; die Parteien arbeiten dann mit Test-, Beispiel- oder anonymisierten Daten.
(4) Mit Verbrauchern, die Leistungen für ausschließlich persönliche oder familiäre Zwecke beauftragen, wird keine AVV geschlossen, weil der Verbraucher insoweit nicht Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist (Art. 2 Abs. 2 lit. c DSGVO). Soweit der Auftragnehmer dabei personenbezogene Daten verarbeitet, ist er selbst Verantwortlicher (Erwägungsgrund 18 Satz 3 DSGVO); es gilt die Datenschutzerklärung.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz entzogen wird, den ihnen die zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates gewähren, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz des Auftragnehmers in Stuttgart.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 22. Oktober 2026