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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge, die zwischen Marcel Gautsche, Rotweg 43, 70437 Stuttgart (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Kunde") über die Erbringung von Beratungs-, Entwicklungs- und Schulungsleistungen geschlossen werden.

(2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§ 2 Leistungsumfang

(1) Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Leistungen:

(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Vertrag bzw. Angebot. Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

(3) Der Auftragnehmer schuldet die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Dienstleistung nach den Regeln der Technik und nach dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung anerkannten Stand. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg — insbesondere eine bestimmte Rendite oder ein Gewinn aus dem Handel mit Finanzinstrumenten — wird ausdrücklich nicht geschuldet.

§ 3 Keine Finanzdienstleistungen

(1) Der Auftragnehmer erbringt keine Anlageberatung, keine Anlagevermittlung, keine Finanzportfolioverwaltung und keine Abschlussvermittlung im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) bzw. des Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG).

(2) Sämtliche Leistungen sind ausschließlich technischer und beratender Natur. Konkrete Handelsentscheidungen, Kauf- und Verkaufsorders sowie die Konfiguration und Aktivierung automatisierter Systeme im Live-Betrieb erfolgen stets durch den Kunden selbst und in dessen alleiniger Verantwortung.

(3) Backtest-Ergebnisse, Simulationen und historische Auswertungen lassen keinen Rückschluss auf zukünftige Wertentwicklungen zu. Der Handel mit Finanzinstrumenten ist mit erheblichen Risiken verbunden, einschließlich des Totalverlusts des eingesetzten Kapitals.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde wirkt an der Vertragserfüllung in zumutbarem Umfang mit. Er stellt insbesondere alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge (z. B. zu Broker-Konten, VPS, Servern, APIs) und Unterlagen rechtzeitig und in geeigneter Form bereit.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Software in einer Testumgebung zu prüfen, bevor sie im Live-Betrieb mit echtem Kapital eingesetzt wird.

(3) Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund einer Verletzung von Mitwirkungs­pflichten des Kunden, gelten vereinbarte Termine als entsprechend verschoben.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. Vertrag und ist je nach Vereinbarung als Festpreis, Stundensatz oder Pauschale ausgewiesen.

(2) Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungs­datum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Bei laufenden Beratungs- bzw. Wartungsverträgen wird monatlich im Voraus abgerechnet.

(4) Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders ausgewiesen, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 6 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält an im Rahmen des Auftrags erstellten Werken (Quellcode, Skripte, Konzepte, Dokumentationen) ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die eigene betriebliche bzw. private Nutzung. Eine Weitergabe an Dritte oder kommerzielle Verbreitung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

(2) Der Auftragnehmer behält sich vor, allgemeine Methoden, Konzepte, Bibliotheken und Frameworks, die er für die Erbringung der Leistung entwickelt hat, auch in anderen Projekten zu nutzen.

§ 7 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflicht­verletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Auftragnehmer der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

(3) Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen, insbesondere für:

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, für die der Auftragnehmer nach Produkthaftungsgesetz oder im Rahmen einer übernommenen Garantie haftet.

§ 8 Vertraulichkeit

Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei strikt vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.

§ 9 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Projektverträge enden mit Abnahme bzw. vollständiger Leistungserbringung.

(2) Laufende Beratungs- bzw. Wartungsverträge können von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz des Auftragnehmers in Stuttgart.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem von den Parteien wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

Stand: Dezember 2026