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Verlustverrechnung bei Termingeschäften: der 20.000-Euro-Deckel und seine Folgen.

Seit 2021 gilt für Verluste aus Termingeschäften ein eigener Verlustverrechnungstopf, und seit 2024 ist die jährliche Verrechnung auf 20.000 Euro gedeckelt. Für aktive Optionen- und Futures-Trader bedeutet das im Worst Case: Sie zahlen Steuern auf einen Gewinn, den Sie wirtschaftlich gar nicht gemacht haben.

Was zählt als Termingeschäft?

Der Begriff klingt technisch — gemeint sind im Wesentlichen alle Derivate mit Termin- oder Hebelcharakter:

Nicht darunter fallen: klassische Aktien, ETFs, Anleihen ohne Hebelcharakter und normale Investmentfonds. Diese laufen im allgemeinen Verlusttopf.

Die Mechanik des 20.000-Euro-Deckels.

Vereinfacht gesagt: Verluste aus Termingeschäften dürfen pro Jahr nur bis 20.000 Euro mit Gewinnen aus Termingeschäften verrechnet werden. Was darüber hinausgeht, wird in das Folgejahr vorgetragen — wieder mit dem 20.000-Euro-Limit. In wiederkehrenden Verlustjahren kann sich so ein erheblicher Verlustvortrag aufbauen, der jedoch nur scheibchenweise nutzbar ist.

Brutalität der Regel: Wer im selben Jahr 100.000 Euro Bruttogewinn und 90.000 Euro Bruttoverlust hat (also netto 10.000 Euro Gewinn), versteuert nicht 10.000, sondern 80.000 Euro — denn nur 20.000 Euro der 90.000 Euro Verluste sind verrechenbar. Die übrigen 70.000 Euro werden vorgetragen.

Konkretes Rechenbeispiel.

Aktiver Options-Trader, Jahr 2026

Brutto-Gewinne Termingeschaefte:         100.000 €
Brutto-Verluste Termingeschaefte:        -90.000 €
----------------------------------------------------
Wirtschaftlicher Netto-Gewinn:            10.000 €

Steuerliche Behandlung:
  Verluste verrechenbar (max.):           20.000 €
  Steuerpflichtiger Gewinn 2026:          80.000 €
  Verlustvortrag in 2027:                 70.000 €

Abgeltungsteuer + Soli:                  21.100 €
----------------------------------------------------
Liquide gezahlte Steuer:                 21.100 €
Wirtschaftlicher Gewinn vor Steuer:      10.000 €
Effektive Belastung in 2026:           +211 %

In 2027 (Annahme 0 Termingeschaefte):
  Verlustvortrag nutzbar:                 0 € (kein Gewinn)
  Erst bei Gewinn 2028+ stueckweise nutzbar.

Die separaten Verlusttöpfe.

Das deutsche Steuerrecht kennt seit 2021 mehrere getrennte Verlustverrechnungskreise:

Topf Was darin landet Verrechnung
Allgemeiner Topf Zinsen, Anleihen-Kursgewinne, sonstige Kapitalerträge Mit allen anderen Töpfen verrechenbar
Aktien-Topf Direkte Aktienkursgewinne / -verluste Nur mit Aktien-Gewinnen
Termingeschäfts-Topf Optionen, Futures, CFDs (Verluste) Nur mit Termingeschäfts-Gewinnen, max. 20.000 € p. a.
Wertloser-Verfall-Topf Wertlose Optionen, ausgebuchte Aktien Eigene Regeln (z. T. unverrechenbar)

Aktuelle Rechtsprechung und politische Lage.

Der Bundesfinanzhof hat in mehreren Verfahren ernste verfassungsrechtliche Zweifel an der Verlustverrechnungsbeschränkung geäußert. Insbesondere die Frage, ob die Begrenzung mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip vereinbar ist, ist offen. Es laufen Musterverfahren — Trader sollten Bescheide ggf. mit Einspruch offen halten, bis das Bundesverfassungsgericht entschieden hat.

Politisch wird die Regelung seit Einführung kritisiert. Mehrere Änderungsvorschläge liegen vor; eine Rückabwicklung ist denkbar, aber nicht garantiert. Wer betroffen ist, sollte mit einem Steuerberater prüfen, ob ein Einspruch mit Ruhensantrag sinnvoll ist.

Strategien zur Schadensbegrenzung.

Solange die Regelung gilt, helfen folgende Ansätze:

  1. Konsequente Gewinn-Verlust-Trennung: Wer Termingeschäfte handelt, sollte nicht im selben Jahr unnötig viele kleine Verluste realisieren. Trades konsolidieren statt zerstückeln.
  2. Verlagerung in andere Asset-Klassen: Wo es Strategie-vertretbar ist, können statt Optionen direkte Aktien gehandelt werden — Aktienverluste sind im Aktientopf unbegrenzt verrechenbar.
  3. Trading über GmbH oder Holding: Im Betriebsvermögen einer Kapitalgesellschaft greift die 20.000-Euro-Regel nicht. Bei sehr hohem Volumen kann das wirtschaftlich Sinn machen — Aufwand und Kosten sind aber nicht zu unterschätzen.
  4. Spread- statt Naked-Strategien: Bei definiertem Risiko bleibt das potentielle Verlustvolumen begrenzt — die Wahrscheinlichkeit, in den Deckel zu laufen, sinkt.
  5. Jahresend-Planung: Wenn der Verlusttopf ohnehin bereits voll ist, könnte ein Stoppen der Termingeschäfte für den Rest des Jahres sinnvoller sein als weitere Verluste anzuhäufen.

Wertloser Verfall — der dritte Stolperstein.

Wenn eine gekaufte Option wertlos verfällt (etwa ein Out-of-the-Money-Call zum Verfallstag), war die Behandlung lange umstritten. Der BFH hat geklärt: Der Verlust ist grundsätzlich anzuerkennen. In der Bank-Praxis wird das aber nicht immer automatisch verbucht — viele inländische Broker behandeln den wertlosen Verfall als nicht abzugsfähig und überlassen es dem Trader, das über die Anlage KAP zu korrigieren.

Praxistipp: Prüfen Sie die Jahressteuerbescheinigung Ihres Brokers, ob wertlose Verfälle korrekt erfasst sind. Wenn nicht, korrigieren Sie es in der Steuererklärung und legen Sie Belege bei.

Fazit.

Die 20.000-Euro-Deckelung ist eine der unwirtschaftlichsten Regelungen des deutschen Steuerrechts für aktive Trader. Sie kann in extremen Fällen dazu führen, dass jemand auf rein nominale Gewinne Steuern in Höhe seines Jahreseinkommens zahlt, obwohl er wirtschaftlich nichts verdient hat. Wer regelmäßig hohe Volumen an Optionen oder CFDs handelt, muss seine Struktur überdenken — eine GmbH-Lösung, ein anderer Asset-Mix oder zumindest eine bewusste Steuerplanung sind keine Kür mehr, sondern Pflicht.

Sie sind aktiver Termingeschäfts-Trader und sehen sich der 20.000-Euro-Regel ausgesetzt? Lassen Sie uns die Optionen durchgehen — inklusive struktureller Alternativen.

Hinweis: Dieser Artikel ist keine Steuerberatung. Er gibt allgemeine Informationen wieder und ersetzt keine individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Die Rechtslage zu Termingeschäften ist im Fluss; prüfen Sie aktuelle Vorschriften und Rechtsprechung.