← Alle Insights

Steueroptimiertes ETF-Sparen in Deutschland: was wirklich zählt.

Zwischen zwei ETF-Sparern, die 25 Jahre lang dieselbe Summe in denselben Index investieren, können am Ende sechsstellige Beträge Unterschied stehen — allein wegen der steuerlichen Umsetzung. Die Investmentsteuerreform 2018 hat das Spielfeld neu sortiert. Wer die Regeln kennt, hat einen messbaren Renditevorteil.

Disclaimer vorab: ich bin kein Steuerberater. Was hier steht, ist meine Praxis-Erfahrung mit eigenen Depots und Mandanten-Setups. Für die konkrete Umsetzung in Ihrer Lage ziehen Sie bitte einen Fachmann hinzu — am besten einen, der Investmentbesteuerung wirklich verstanden hat, nicht nur die Anlage KAP ausfüllen kann.

Teilfreistellung — der wichtigste Hebel.

Seit 2018 sind Fonds-Erträge in Deutschland zum Teil steuerfrei. Wieviel, hängt von der Fondskategorie ab. Die Logik dahinter: weil der Fonds selbst schon Steuern auf Dividenden zahlt, soll der Anleger nicht doppelt belastet werden.

Praktische Konsequenz: bei sonst gleicher Strategie ist ein 100-%-Aktien-ETF nach Steuern klar im Vorteil gegenüber einem Mischfonds mit synthetisch gleichem Ergebnis. Die 30 % sind eine harte Nummer, die viele in der Rendite-Schätzung vergessen.

Thesaurierend vs. ausschüttend — die Realität nach 2018.

Vor der Reform war "thesaurierend ausländisch" der heilige Gral, weil die Steuer jahrelang gestundet werden konnte. Seit 2018 gilt die Vorabpauschale, die diesen Vorteil erheblich kleiner gemacht hat.

Wie die Vorabpauschale funktioniert: Jährlich wird ein fiktiver Mindestertrag berechnet — Fondswert zum Jahresanfang multipliziert mit 70 % des Basiszinses (vom BMF veröffentlicht). Auf diesen fiktiven Ertrag fällt Abgeltungsteuer an, auch wenn nichts ausgeschüttet wurde. Die gezahlte Steuer wird beim späteren Verkauf gegengerechnet, sodass keine echte Doppelbesteuerung entsteht.

In Niedrigzins-Jahren wie 2021 betrug die Vorabpauschale faktisch null. In Phasen mit Basiszins über 2 % (wie ab 2023 wieder) wird sie zur spürbaren Liquiditäts-Belastung. Praxisbeispiel: bei 100.000 € im Aktien-ETF und 2,5 % Basiszins beträgt der fiktive Mindestertrag 1.750 €. Nach Teilfreistellung von 30 % bleiben 1.225 € steuerpflichtig, darauf ~26,4 % Steuer = ~323 € — jedes Jahr, ohne Verkauf.

Ausschüttende ETFs umgehen die Vorabpauschale teilweise, weil die laufenden Ausschüttungen bereits versteuert werden. Aus reiner Renditesicht sind thesaurierende ETFs trotzdem leicht im Vorteil (Zinseszins-Effekt der noch nicht versteuerten Anteile), aber der Unterschied ist klein.

Sparerpauschbetrag und Freistellungsauftrag.

Jeder Steuerpflichtige hat einen jährlichen Sparerpauschbetrag von 1.000 € (Verheiratete: 2.000 €). Bis dahin bleiben Kapitalerträge steuerfrei — vorausgesetzt, der Broker hat einen entsprechenden Freistellungsauftrag.

Häufiger Fehler: wer mehrere Depots bei verschiedenen Brokern hat, verteilt den Freistellungsauftrag oft willkürlich. Sinnvoll ist, ihn dort zu konzentrieren, wo die laufenden ausschüttenden Erträge und die Vorabpauschalen anfallen. Bei einem thesaurierenden ETF auf einem Konto und einem ausschüttenden auf einem zweiten gehört der Großteil des Freibetrags auf das ausschüttende Konto.

Wer die 1.000 € nicht voll ausnutzt, "verschenkt" jährlich ~264 € Steuern. Bei verheirateten Paaren das Doppelte. Über 30 Anspar-Jahre sind das, mit Zinseszins, im Schnitt fünf-stellig.

FIFO bei ETF-Verkäufen — und was Sie nicht ändern können.

In Deutschland gilt bei Wertpapierverkäufen das First-In-First-Out-Prinzip: die ältesten Anteile werden zuerst verkauft. LIFO oder eine freie Wahl, welche Lots verkauft werden, sind in Privatdepots nicht vorgesehen. Das hat zwei Konsequenzen.

Erstens: Wer einen ETF seit 15 Jahren bespart und nun einen Teil verkauft, realisiert automatisch die ältesten Lots mit den höchsten Buchgewinnen. Das ist steuerlich teurer als der Verkauf jüngerer Lots wäre.

Zweitens: Es gibt einen pragmatischen Workaround. Wer einen ETF in zwei getrennten Depots (z. B. Comdirect und ING) bespart, kann beim Verkauf wählen, aus welchem Depot er Anteile entnimmt. Innerhalb des Depots gilt FIFO, aber zwischen den Depots haben Sie die Freiheit. Das nutze ich in der eigenen Praxis konsequent.

Verlustverrechnung und Broker-Wechsel.

Verluste aus ETF-Verkäufen landen im allgemeinen Verlustverrechnungstopf "Sonstige Kapitalerträge" und können dort mit Gewinnen aus ETFs, Anleihen, Dividenden verrechnet werden — über Jahresgrenzen hinaus per Verlustvortrag.

Wichtig beim Broker-Wechsel: Wenn Sie ein Depot zu einem anderen Broker übertragen, gehen Verlusttöpfe nicht automatisch mit. Sie müssen beim alten Broker eine Verlustbescheinigung anfordern (Frist: 15. Dezember des Jahres) und diese in der nächsten Steuererklärung über die Anlage KAP geltend machen. Wer das versäumt, verliert den Verlust effektiv.

Mein Praxis-Setup.

Ich fahre selbst — und empfehle Mandanten in ähnlicher Situation — ein Drei-Broker-Setup:

Drei Depots klingen nach Aufwand. Sind sie auch — bei der jährlichen Steuererklärung etwa zwei Stunden Mehrarbeit. Aber sie geben mir Flexibilität bei FIFO-Verkäufen, Verlustverrechnung und Freistellungsauftrags-Verteilung, die ich mit einem Depot nicht hätte. Der Nettoeffekt über 20 Jahre rechtfertigt den Aufwand klar.

Was die meisten ETF-Sparer falsch machen.

Drei Muster sehe ich regelmäßig:

Sie wollen Ihr ETF-Setup einmal steuerlich durchleuchten lassen? Erstgespräch buchen — wir schauen gemeinsam, wo die größten Hebel sitzen.